Allgemeine Törnbedingungen der SunSeaSail Tours 2017 – Stand 6.12.2016
- Vertragsabschluss
Die Buchung kann schriftlich oder (fern-)mündlich erfolgen und stellt das Angebot zum Abschluss des Crewvertrags dar. Durch die Bezahlung der Anzahlung und die Bestätigung durch SunSeaSail Tours/Mag. Christian Lusser kommt der Crewvertrag zustande. Die Reservierung des Kojenplatzes bzw. der Kabine erfolgt erst mit Abschluss der Vertrages (Anzahlung und Bestätigung)
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- Rücktritt und Storno
Das Crewmitglied kann vom Crewvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsbelehrung, sowie ein Formular zur Erklärung des Widerrufes findet sich auf der Webseite http://www.sunseasail.at/rechtliches/.
Die Teilnahme am Segeltörn kann von einem Crewmitglied bis zwei Monate vor Beginn des jeweiligen Törns storniert werden. In diesem Fall verfällt die Anzahlung. Später kann eine Buchung nicht mehr storniert werden, es ist der volle Törnpreis zu bezahlen. Es kann aber bis 7 Tage vor Törnantritt ein Ersatzcrewmitglied kostenfrei nominiert werden. Der Crewvertrag ist also bis 7 Tage vor Törnbeginn übertragbar, SunSeaSail Tours / Mag. Christian Lusser ist aber für die Erstellung der Crewliste rechtzeitig zu informieren. Die Informationspflicht gilt auch, wenn ein Crewmitglied ausfällt.
- Inkludierte Leistungen
Folgende Leistungen werden von SunSeaSail Tours / Mag. Christian Lusser erbracht: Segeltörn von Samstag 12.30 Uhr bis Samstag 9.00 Uhr, Unterbringung in einer Koje im Schiff „Kristina II“ wie gebucht, Hafengebühren, kroatische Tourist Tax, Kosten für Transit Log, Kosten für Treibstoff und die Endreinigung der Yacht jeden Samstag. Die Verpflegung wird von einer extra einzurichtenden Bordkasse bezahlt (Siehe Punkt Bordkasse).
Nach Möglichkeit, abhängig vom Wetter, vom Gesundheitszustand der Crewmitglieder und anderen nicht beeinflussbaren Faktoren werden die Marinas Korčula, Dubrovnik, Palmižana/Hvar, sowie weitere auf der Route liegende Buchten, Marinas und Häfen angesteuert. Das Nichtanlaufen einzelner oder aller Reiseziele aus nautischen, meteorologischen, medizinischen oder ähnlichen Gründen berechtigt aber nicht zur Preisreduktion.
Folgende Leistungen sind insbesondere nicht inkludiert: Die An- und Abreise nach Trogir zum Schiff, alle Leistungen, die nicht an Bord konsumiert / erbracht werden, wie zB Getränke und Speisen an Land, Eintritte in Nationalparks oder Sehenswürdigkeiten, Taxifahrten usw.
- Törnpreis und Bordkasse
Damit die Kosten des Törns gedeckt werden können, ist von jedem Crewmitglied ein pauschalierter Törnpreis gemäß Preisliste auf der Webseite http://www.sunseasail.at/ zu bezahlen. Sollte eine Kabine nur von einem Crewmitglied genutzt werden, wird ein „Einzelzimmerzuschlag“ von 50% verrechnet. Dieser deckt nur die unter Punkt 3. beschriebenen Leistungen. Für die Verpflegung an Bord wird eine Bordkasse eingerichtet, von jedem Crewmitglied ist bei Beginn des Törns vor Ort EUR 100,- in bar in die Bordkasse einzuzahlen. Der Skipper zahlt nicht in die Bordkasse ein, er wird aber mitverpflegt. Die Führung der Bordkasse obliegt zunächst dem Skipper, sie kann aber im Laufe des Törns, wenn alle Crewmitglieder zustimmen, an ein Crewmitglied übertragen werden. Der Einkauf der Lebensmittel an Bord erfolgt durch die Crewmitglieder, wobei auf die Bedürfnisse aller Crewmitglieder Rücksicht zu nehmen ist. Die Entscheidung über die Verwendung der Bordkasse erfolgt demokratisch unter allen Crewmitgliedern. Sollte die Bordkasse im Laufe des Törns aufgebraucht werden, so ist von allen Crewmitgliedern entsprechend nachzuzahlen. Ein etwaiger Überschuss der Bordkasse wird am Ende des jeweiligen Törns unter den Crewmitgliedern (nicht dem Skipper) nach Köpfen aufgeteilt.
- Anzahlung und Restzahlung
Bei der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des jeweiligen Törnpreises zu leisten. Sollte eine Stornierung erfolgen, verfällt die Anzahlung und wird als pauschalierte Entschädigung für den Aufwand der Bearbeitung, sowie für das Reservieren der Koje/Kabine von SunSeaSail Tours / Mag. Christian Lusser einbehalten.
Die Bezahlung des restlichen Törnpreises ist zwei Monate vor Beginn des jeweiligen Törns fällig.
- Informationen
Der Segeltörn startet acht Mal jeden Samstag, ab 1.7.2017. Alle Crewmitglieder müssen bis 12.30 Uhr Ortszeit (MESZ) am Schiff sein (SCT Marina Trogir). Achtung, diese Marina liegt von der Altstadt Trogir her kommend, hinter der ACI-Marina. Sollte sich jemand verspäten, ist dies dem Skipper mitzuteilen, es wird eine Lösung auch in Rücksichtnahme auf alle Crewmitglieder und in Hinblick auf die Durchführbarkeit des Törns gesucht werden. Das Entscheidungsrecht, ob auf Zuspätkommende gewartet wird oder nicht, obliegt allein dem Skipper des Törns. Allenfalls haben Zuspätkommende die Möglichkeit in Häfen, die im Laufe des Törns angelaufen werden, zuzusteigen. Törnende ist am Samstag, 9.00 Uhr MESZ morgens. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Gepäckstücke und sonstige Gegenstände der Crewmitglieder vom Schiff heruntergebracht worden sein.
- Schiff und Skipper
Das Schiff „Kristina II“, Beneteau Cyclades 50.5 wird von SunSeaSail Tours / Mag. Christian Lusser gechartert. Der Chartervertrag mit dem Vercharterer Angelina Tours d.o.o., Kraljice Jelene 3, HR 23210 Biograd, wurde am 22.11.2016 abgechlossen. Alle Crewverträge stehen unter der Bedingung der Verfügbarkeit des Schiffes. Sollte – aus welchen Gründen auch immer – das Schiff „Kristina II“ nicht zur Verfügung stehen, kann der Törn auch mit einem Ersatzschiff durchgeführt werden. Dies berechtigt nicht zur Preisreduktion oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Skipper der Segeltörns ist Mag. Christian Lusser, geboren am 30.6.1974. Sollte dieser verhindert sein, kann eine geeignete Person als Ersatzskipper bestellt werden. Die Entscheidung darüber obliegt alleine Mag. Christian Lusser.
- Weisungsrecht des Skippers
Dem Skipper obliegt das generelle Weisungsrecht über alle Crewmitglieder. Dies betrifft insbesondere die Weisungen zur Schiffsführung, Weisungen betreffend Schlaf- und Wachzeiten, Rückkehrzeiten zum Schiff bei Landgängen, Weisungen zum Alkoholkonsum, wie alle Sicherheitsweisungen (zB an welchen Orten des Schiffes aufzuhalten ist, Anlegen von Life Belts und Schwimmwesten, usw.)
- Haftung gegenüber anderen Crewmitgliedern
Alle Crewmitglieder inkl. Skipper verpflichten sich zur größtmöglichen Sorgfalt bei allen Manövern. Sie schließen aber die Haftung untereinander für Schäden und Verletzungen, welche leicht fahrlässig herbeigeführt werden, aus. Der Abschluss entsprechender (Reise-, Unfall-, usw.) Versicherungen wird allen Crewmitgliedern empfohlen.
- Einreise nach Kroatien
Jedes Crewmitglied ist selbst dafür verantwortlich, die Ein- und Ausreisebestimmungen nach Kroatien einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass Kroatien zwar EU-Mitglied, aber nicht Teil des Schengener Abkommens ist. EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Auskunft der Webseite des Kroatischen Außenministeriums einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (Stand Dezember 2016). Die aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen können auf der Webseite des Kroatischen Außenministeriums http://www.mup.hr/ nachgelesen werden.
- Datenschutz
SunSeaSail Tours sammelt Daten der Crewmitglieder für die eigene Kommunikation, sowie für die Durchführung des Törns, insbesondere für die Erstellung der Crewlisten. Dabei werden insbesondere folgende Daten verarbeitet: Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtstag, Geburtsort, Nationalität, Reisepassnummer, Gültigkeit des Reisepasses. SunSeaSail Tours / Mag. Christian Lusser verpflichtet sich, diese Daten nicht an unbeteiligte Dritte weiterzugeben, insofern dies nicht für die Durchführung des Törns notwendig ist.
- Salvatorische Klausel, Schriftform
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Törnbedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit anderer Bestimmungen. Abänderungen dieser Bedingungen im Vertrag bedürfen der Schriftform.